Mach dein AirPod-Case zum Unikat!
Verwandle dein einfaches weißes Case in ein persönliches Accessoire. Ob dein Name, ein Datum oder ein stylischen Motiv – wir gravieren dein AirPod-Case ganz nach deinen Wünschen.
Nie wieder Verwechslungsgefahr im Büro oder Fitnessstudio!
Der Ablauf:
Dein Text: Schreibe dein Wunschtext einfach in das vorgegebene Feld oder such Dir ein Design aus den Vorgaben aus und trage die Nummer (oberhalb des Designs) in das Textfeld ein. !!Nur 1 Design pro Seite ist erlaubt!!
Hochwertige Lasergravur: Das Ergebnis ist eine edle, dunkelgraue Gravur, die sich dauerhaft in das Material einbrennt (Farbe ist technisch bedingt immer Grau/Anthrazit).
Für alle Modelle: Egal ob normale AirPods oder AirPods Pro – wir veredeln sie alle.
So einfach funktioniert's:
Du kaufst diesen Service.
Du erhältst eine E-Mail mit allen Infos und der Versandadresse.
Du sendest uns dein vorhandenes Case zu.
Wir gravieren es und schicken es dir veredelt zurück.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieses Angebot beinhaltet ausschließlich die Gravur-Dienstleistung. Du kaufst hier keine neuen AirPods oder ein Case, sondern veredelst dein eigenes Gerät.
⚠️Bitte Beachte: Der Platz auf dem Case ist begrenzt, je mehr Text du gravieren lassen möchtest, desto kleiner wird die Gravur letztendlich.
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Alle Bestellungen werden in einem Zeitraum von 1-2 Arbeitstagen (ausgenommen Sonn- und Feiertage) nach Auftragseingang bearbeitet.
Produktionszeit:
Nach eintreffen des Artikels dauert die Gravur ca. 1-2 Arbeitstage, ggf. verlängert sich dieser Zeitraum, wenn noch Details zur Gravur geklärt werden müssen oder wenn die Anzahl der Produkte sich deutlich erhöht.
Lieferzeit:
Die Lieferzeit beträgt ca. 2-6 Arbeitstage nach Fertigstellung (Produktionszeit) des Artikels.
Versandkosten:
Die Versandkosten betragen pauschal 4,90€. Bei Bestellungen über 100€ entfallen die Versandkosten.
Der Versand erfolgt ausschließlich als versichertes Paket.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und
für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (z. B. personalisierte Gravuren oder Sonderanfertigungen)
(Paragraph 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB)




